Liegen Kindererziehungszeiten und
Beitragsmonate vor, ist eine Gesamtbemessungsgrundlage zu bilden. Dabei werden die Bemessungsgrundlage "zum Stichtag" und die
Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015