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Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch


Ein Versicherter täuscht eine Erkrankung vor und bezieht dadurch eine Invaliditätspension; eine Versicherte täuscht ihren Wohnsitz in Österreich vor, um eine Ausgleichszulage zu erhalten. Beispielhafte Fälle wie diese, schaden uns allen. Sie schaden den Beitrags- und Steuerzahlenden, die diese Sozialleistungen finanzieren. Sie schaden allen Versicherten und Leistungsbeziehenden, die der Sozialversicherung vertrauen.

Daher ist es der österreichischen Pensionsversicherung (PV) ein großes Anliegen, derartige Fälle von Sozialleistungsmissbrauch zu verhindern. Es ist eine strategische Priorität von uns vorzubeugen, dass Missbrauch stattfindet und wenn er stattfindet, ihn aufzudecken und zu sanktionieren.

In der Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:

  • Kein Generalverdacht auf Sozialleistungsmissbrauch
  • Anwendung und konsequente Weiterentwicklung von präventiven Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauches;
  • Durchführung aller notwendigen Prüfungen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen;
  • Wenn sich ein Verdacht im Einzelfall bestätigt: Rückforderung aller zu Unrecht bezogenen Leistungen;
  • Wenn der Verdacht besteht, dass Leistungen vorsätzlich zu Unrecht bezogen werden oder der Versuch unternommen wird, Sozialleistungen vorsätzlich unrechtmäßig zu erhalten: Einleitung strafrechtlicher Schritte.
Zuletzt aktualisiert am 08. März 2024