PV-Generalversammlung genehmigt den Rechnungsabschluss für 2015
In der unter der Leitung von Obmann Manfred Anderle am 22. Juni 2016 abgehaltenen Generalversammlung der Pensionsversicherungsanstalt wurde der Rechnungsabschluss 2015 genehmigt.
Generaldirektor-Stellvertreter Ing. Kurt Aust präsentierte den Rechnungsabschluss, welcher ein Gebarungsvolumen von 34,8 Mrd. Euro inklusive der Aufwendungen nach Bundespflegegeldgesetz und Nachtschwerarbeitsgesetz aufwies. Im Vergleich zu 2014 ergibt dies eine Steigerung des Gebarungsvolumens um 2,4 %.
29 Milliarden Euro für Pensionsleistungen
Der Pensionsaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 % auf 29 Mrd. Euro gestiegen und verteilt sich wie folgt auf die Pensionsarten:
Alterspensionen: 23,1 Mrd. Euro,
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen: 2,3 Mrd. Euro,
Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen: 3,6 Mrd. Euro.
Höhere Beitragseinnahmen
Die Einnahmen aus Beiträgen von Versicherten und für Versicherte erhöhten sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 1.044,5 Mio. Euro auf 27,6 Mrd. Euro; dies entspricht einem Zuwachs von 3,9 % zum Vorjahr und resultiert aus der Erhöhung sowohl des Standes der erwerbstätig Pflichtversicherten als auch der durchschnittlichen Beitragsgrundlage.
Rehabilitationsaufwendungen gestiegen
Bei den Gesamtausgaben für Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge war von 2014 auf 2015 ein Anstieg um 3,2 % auf insgesamt 870,9 Mio. Euro festzustellen. Während die Pensionsversicherungsanstalt im Jahr 2014 rund 51.000 stationäre Rehabilitationsheilverfahren sowohl in den eigenen Einrichtungen als auch in Vertragseinrichtungen durchgeführt hatte, waren 2015 bereits fast 54.000 Rehabilitationsheilverfahren zu verzeichnen.
Insgesamt wurden im Jahr 2015 von der Pensionsversicherungsanstalt über 183.200 Heilverfahren in den eigenen Einrichtungen und Vertragseinrichtungen durchgeführt.
Weitere Aufwendungen
Auf der Ausgabenseite fallen für die Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten 1.158 Mio. Euro sowie für Ausgleichszulagen 679,6 Mio. Euro an.
An Stelle der befristeten Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen gebühren seit 1. Jänner 2014 für ab 1964 geborene Versicherte neue Leistungen, entweder Rehabilitationsgeld vom Krankenversicherungsträger oder Umschulungsgeld aus der Arbeitslosenversicherung. Die den Krankenversicherungsträgern zu ersetzenden Aufwendungen für Rehabilitationsgeld betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 insgesamt 272,8 Mio. Euro.
Bundesbeitrag
Aufgrund der positiven Beitragsentwicklung und auch der gestiegenen Refundierung aus dem Bereich der Teilpflichtversicherten ist der unter Ausfallshaftung des Bundes zu verbuchende Betrag mit 4,41 Mrd. Euro und damit einer Differenz von 4,5 % gegenüber dem Vorjahr sogar rückläufig.
Weitere Erträge
Auf der Einnahmenseite sind die Ersatzleistungen für den Aufwand Pflegegeld (1,82 Mrd. Euro), Sonderruhegeld (0,046 Mrd. Euro) und Ausgleichszulage (0,68 Mrd. Euro) anzuführen.
Eigener Verwaltungsaufwand
Der eigene Verwaltungsaufwand betrug im Jahr 2015 mit 306,3 Mio. Euro weniger als 1 % des Gesamtaufwandes. Die gesetzlich auferlegte Deckelung, welche auch nach Ablauf der Gültigkeit Ende 2011 freiwillig fortgeführt wurde, wäre somit neuerlich deutlich unterschritten.