“Die Pensionsversicherung bietet maßgeschneiderte Programme, um die Eigenverantwortung für die Gesundheit zu stärken, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und die Lebensqualität und Selbständigkeit der Menschen zu fördern.“
”
Mag.a Canan Aytekin
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Die Gesundheitsvorsorge ist eine wichtige Aufgabe der Pensionsversicherung (PV), um die Gesundheitskompetenz unserer Versicherten zu fördern und das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass jede*r aktiv zur eigenen Gesundheit beitragen kann.
Ziel der Maßnahmen ist es,
Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) ist speziell für Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Sie unterscheidet sich von der Kur durch ein höheres Leistungsangebot, mit dem gezielt auf individuelle Problemstellungen eingegangen werden kann.
Spezialisierte Therapien stärken die Eigenverantwortung und helfen, besser mit Symptomen umzugehen. Aktivtherapien und Bewegung bilden die Basis, ergänzt durch Ernährungskonzepte und Workshops für einen gesunden und selbstbestimmten Alltag.
Weitere Informationen zu Reise- und Transportkosten sowie Zuzahlungen, finden Sie in unserer Broschüre Medizinische Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge.
Abhängig von der individuellen medizinischen Notwendigkeit kann zwischen den 3 Aufbaumodulen Bewegungsoptimierung, Bewegungsmotivation und mentale Gesundheit gewählt werden:
Das Modul eignet sich für Patient*innen, die bereits regelmäßig Bewegung machen. Die Therapeut*innen überprüfen, ob die Bewegungen korrekt ausgeführt werden und geben Empfehlungen, um spätere Probleme oder Schäden zu verhindern.
Das Modul eignet sich für Menschen, die sich nicht so gerne bewegen und an sportlichen Aktivitäten lieber passiv teilnehmen. In kleinen Schritten soll ihnen Freude & Lust an der Bewegung vermittelt werden.
Das Modul ist für Patient*innen, die bereits eine psychische Belastung verspüren und in ihrem Berufs- und Privatleben unter Druck stehen. Der Fokus liegt auf der Stressprävention, dem Erlernen von Entspannungs- und Abgrenzungstechniken sowie der Stärkung der persönlichen Selbstschutzmechanismen.
Versicherte und Pensionist*innen können – abhängig von ihrem Gesundheitszustand – eine Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) über ihre Ärztin*ihren Arzt beantragen.
Die Art und die Dauer wird seitens der Pensionsversicherung (PV) festgelegt. Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) wird als 22-tägiger stationärer Aufenthalt angeboten.
Für eine Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) gibt es ein eigenes Antragsformular (PDF, 501 KB).
Der Antrag muss über Ihre*n behandelnde*n Ärztin*Arzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Landesstelle übermittelt werden. Die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort.
Bei genehmigten Aufenthalten werden die vertraglich vereinbarten Kosten mit der Kureinrichtung von der Pensionsversicherung (PV) übernommen.
Kosten für Aufenthalte, die vorab nicht von der Pensionsversicherung bewilligt wurden, werden grundsätzlich nicht übernommen.
Abhängig von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen müssen Sie einen gewissen Geldbetrag dazuzahlen (= Zuzahlungsbetrag). Weitere Informationen finden Sie hier.
Während einer Kur oder Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) haben Sie Anspruch auf Familien- oder Taggeld, wenn Sie
Ein formloses Schreiben genügt als Antrag. Danach bekommen Sie einen Fragebogen zur Datenerhebung zugeschickt.
Das Familien- oder Taggeld ersetzt das Krankengeld, wenn die Diagnose des Krankenstandes im Zusammenhang mit der Diagnose des Heilverfahrens (Kur, GVA) steht.
Kann ich, während ich auf Reha/Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) bin, am Wochenende nach Hause fahren?
Dies ist grundsätzlich nicht möglich.
Bei einem Aufenthalt in einem Reha-Zentrum der Pensionsversicherung (PV) wenden Sie sich in Ausnahmefällen bitte an die ärztliche Leitung des Reha-Zentrums.
Bei einem Aufenthalt in einer Vertragseinrichtung, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Landesstelle.
Werden mir die Fahrtkosten ersetzt?
Wenn Sie wegen einer stationären Behandlung Reise- oder Fahrkosten haben und ein geringes Einkommen, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Welcher Betrag Ihnen rückerstattet wird, richtet sich nach den Kosten des preisgünstigsten zumutbaren Verkehrsmittels.
Warum wurde statt der beantragten Gesundheitseinrichtung eine andere genehmigt?
Im Reha- oder Kurantrag können Sie einen Wunsch für eine bestimmte Einrichtung angeben. Die endgültige Entscheidung welcher Einrichtung sie zugewiesen werden, trifft jedoch die*der Kostenträger*in. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie die Auslastung der Einrichtung und ob sie für Ihre Behandlung geeignet ist.
Wie lange habe ich Zeit, einen bewilligten Aufenthalt für eine Reha oder Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) anzutreten?
Die Gesundheitsvorsorge kann innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum der Bewilligung angetreten werden.
Der Beginn der Rehabilitation (Reha) hängt von der Art der Maßnahme ab und erfolgt innerhalb festgelegter Zeiträume:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesstelle.
Wie oft kann ich eine Reha oder Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) machen und wann kann ich einen neuen Antrag stellen?
Hinweis: Die Antragstellung erfolgt über die*den behandelnde*n Ärztin*Arzt. Das ausgefüllte Formular ist an die zuständige Landesstelle zu übermitteln.
Für weiterführende Informationen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 12. Februar 2025