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PVA Obmann HAAS gegen eine Aufweichung des Berufsschutzes


Gegen die von IHS-Chef Felderer geforderte Aufweichung des Berufsschutzes beim Zugang zu den Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen spricht sich der Obmann der Pensionsversicherungsanstalt Karl HAAS entschieden aus. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zuerkennungsquote bei Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen mit 39,5% bei den Arbeitern und mit 47,4% bei den Angestellten weit unter jenen Werten der selbstständig Erwerbstätigen liegt. Diese betragen bei den selbstständig Erwerbstätigen 64,1% und bei den Bauern 74,3%. Dies sei umso bemerkenswerter führte HAAS weiters aus, als bei den Erwerbsunfähigkeitspensionen der selbstständig Erwerbstätigen grundsätzlich eine Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt besteht, was bei den Arbeitern und Angestellten nicht oder nur eingeschränkt der Fall ist. Im Übrigen bewegten sich zuletzt die Anträge der Arbeiter und Angestellten auf „Frühpensionen krankheitshalber“ auf dem Niveau des Jahres 1995, sodass von einem Anstieg nicht die Rede sein kann. Im gleichen Zeitraum verbesserte sich die Eigenfinanzierungsquote der Pensionsversicherung der Unselbstständigen auf zuletzt rund 96 Prozent.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020