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Pragmatisiertes Dienstverhältnis


Bei Zusammentreffen eines pragmatisierten Dienstverhältnisses mit einer pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit gibt es keine Mehrfachversicherung. Die Pensionsversicherungsbeiträge sind auch dann zu entrichten, wenn auf Grund des pragmatisierten Dienstverhältnisses bereits die Höchstbeitragsgrundlage überschritten sein sollte.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020