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Inhalt der Kontomitteilung


Eine Information über den Stand des Pensionskontos (Kontomitteilung) können Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragen. Außerdem besteht die Möglichkeit mit der ID Austria Ihr persönliches Pensionskonto online einzusehen und Ihre Kontomitteilung auszudrucken.

Die unverbindliche Kontomitteilung enthält für das jeweils vergangene Kalenderjahr:

  • die Gesamtgutschrift,
  • die Jahressumme der Beitragsgrundlagen,
  • die Teilgutschrift und
  • die Beitragsleistung.

Jeder Versicherungszeit wird eine Beitragsgrundlage zugeordnet und am Pensionskonto für die Pensionsermittlung gespeichert.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Versicherungszeiten mit den entsprechend zugehörigen Beitragsgrundlagen:
Versicherungszeiten auf Grund von Beitragsgrundlage
Erwerbstätigkeit Einkommen, von dem die Beiträge bezahlt werden
Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten EUR 1.381,68
Kindererziehung EUR 2.163,78
Präsenz-, Zivil-, Auslands- und Ausbildungsdienst EUR 2.163,78
Krankengeld Bemessungsgrundlage für das Krankengeld
Rehabilitationsgeld Bemessungsgrundlage für das Krankengeld
Wiedereingliederungsgeld ab 7.2017
Bemessungsgrundlage für das Krankengeld abzüglich des auf Grund der Wiedereingliederungsteilzeit herabgesetzten Entgelts
Wochengeld Leistungshöhe
Übergangsgeld Leistungshöhe
Arbeitslosigkeit 70 % der Bemessungsgrundlage des täglichen Arbeitslosengeldes
Notstandshilfe 92 % von 70 % der Bemessungsgrundlage des täglichen Arbeitslosengeldes
Pflegekarenzgeld EUR 2.163,78
Pflegeteilzeit aliquotes Pflegekarenzgeld
Umschulungsgeld EUR 2.629,50


Die für ein Kalenderjahr erworbenen Beitragsgrundlagen werden zusammengezählt. 1,78 Prozent (gesetzlich festgelegter Kontoprozentsatz) dieser Beitragsgrundlagensumme werden dem Pensionskonto gutgeschrieben (= Teilgutschrift).

Übersteigt die jeweilige Beitragsgrundlagensumme die Jahreshöchstbeitragsgrundlage, so erfolgt für den Überschreitungsbetrag keine Teilgutschrift, sondern die Beiträge über der Jahreshöchstbeitragsgrundlage werden bei Anfall der Pension oder über eigenen Antrag auch vorher rückerstattet.

Die Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre wird aufgewertet und mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres zusammengezählt. Das Ergebnis ist die Gesamtgutschrift.

Die Gesamtgutschrift, geteilt durch 14, ergibt den monatlichen Pensionswert aus dem Pensionskonto (APG-Pension).

Zukünftige Versicherungszeiten sowie Abschläge bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter sind in diesem Wert nicht berücksichtigt.

Zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2024