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Inhalt des Pensionskontos



Im Pensionskonto sind zu erfassen:

  • die jährliche Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit nach dem ASVG, GSVG, FSVG und BSVG,

  • die jährliche Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung (wegen Krankengeld-, Wochengeld-, Arbeitslosengeld-, Notstandshilfebezug, Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst),

  • die jährliche Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer freiwilligen Versicherung,

  • die im betreffenden Kalenderjahr erworbene Gutschrift (Teilgutschrift),
  • die Kontoerstgutschrift (gilt nur für Personen, die bis zum 31. Dezember 2004 mindestens 1 Versicherungsmonat erworben haben),

  • die Gesamtgutschrift,

  • die im betreffenden Kalenderjahr entrichteten Beiträge (Teilbeträge),

  • die ab dem 1. Jänner 2005 jährlich entrichteten Beiträge.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020