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Was vermindert die Pension?


Krankenversicherung

Für die Krankenversicherung werden 5,1 Prozent der Pension (ausgenommen Waisenpension) in Abzug gebracht. 

Zusätzlich sind 3,4 Prozent der Pension für mitversicherte Ehepartner/innen, Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen oder eingetragene Partner/innen zu entrichten.

Lohnsteuer

Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ist eine allfällige Lohnsteuer von der Pension abzuziehen und an das Finanzamt zu überweisen. Die Lohnsteuer wird erst nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrages und nach Berücksichtigung eines eventuellen Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages berechnet.

Die im April und Oktober gebührenden Sonderzahlungen sind - nach Berücksichtigung des Freibetrages - ebenfalls zu versteuern, wobei die Berechnung mit einem festen Steuersatz erfolgt.

Ruhen

Bei Krankengeldbezug und Haft kommt es zu einem (teilweisen) Ruhen der Pension.

Unter Ruhen versteht man, dass der Pensionsanspruch dem Grunde nach bestehen bleibt, jedoch die Pension nicht oder nur zum Teil ausbezahlt wird.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020