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Zeiten einer Erwerbstätigkeit


Als solche gelten:

  • Zeiten der Pflichtversicherung aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.
  • Zeiten, für die ein Überweisungs- oder Anrechnungsbetrag aufgrund der Beendigung einer pensionsversicherungsfreien Beschäftigung (zB Beamte) an den Pensionsversicherungsträger geleistet wurde.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020