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Unterstützungsfonds


Die Pensionsversicherungsanstalt hat zur finanziellen Unterstützung von Pensionisten und Versicherten für besonders berücksichtigungswürdige Fälle (unverschuldete Notlage durch ein unvorhersehbares Ereignis) einen Unterstützungsfonds eingerichtet.

Eine Leistung aus dem Unterstützungsfonds ist vom Pensionsbezieher zu beantragen. Die Antragstellung kann formlos - unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise - erfolgen.

Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung, bei der auf die individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse Rücksicht genommen wird.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Zuletzt aktualisiert am 15. Juni 2019