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Krankenversicherung


Bezieher/innen einer österreichischen Pension, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sind grundsätzlich in der österreichischen Krankenversicherung versichert.
Der Beitragssatz beträgt 5,1 % der Bruttopension.
Auch Pensions- und Rentenleistungen aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, der Schweiz sowie aus bestimmten Abkommensstaaten sind beitragspflichtig, sofern ein Krankenversicherungsschutz in Österreich besteht.

Liegt der Wohnsitz im Ausland, ist der Krankenversicherungsschutz in bestimmten Ländern durch Sozialversicherungsabkommen geregelt.

Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2022