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Antragstellung


Eine Pension kann nur über einen entsprechenden Antrag gewährt werden. Alterspensionen sollten zwei bis drei Monate, frühestens jedoch sechs Monate vor dem Stichtag beantragt werden.

Für die einzelnen Pensionsarten sind unterschiedliche Antragsformulare vorgesehen. Auch ein formloses Schreiben wird als Antrag gewertet.

Pensionsanträge können bei allen Sozialversicherungsträgern, beim Magistrat, den Bezirkshauptmannschaften sowie den Gemeindeämtern gestellt werden.

Sämtliche Anträge sind gebührenfrei. Gleiches gilt für alle Dokumente, die zur Vorlage bei Sozialversicherungsträgern ausgestellt werden.


Zuletzt aktualisiert am 20. Mai 2022