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Freiwillige Versicherung


Um Versicherungszeiten auf freiwilliger Basis bzw. eine höhere Pension zu erwerben, ist die Selbst-, Weiter- und Höherversicherung vorgesehen.

Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung zum Erwerb von Versicherungszeiten, die vom Erfordernis einer Vorversicherung unabhängig ist.

Die Weiterversicherung ist eine freiwillige Versicherung zum Erwerb von Versicherungszeiten, die vom Erfordernis einer Vorversicherung abhängig ist.

Die Höherversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die erhöhte Leistungsansprüche erschließt.

Wenn bestimmte Tatbestände vorliegen, tritt die Pflichtversicherung kraft Gesetzes automatisch ein. Im Gegensatz dazu, muss für eine freiwillige Versicherung unbedingt ein Antrag gestellt werden.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020