DRUCKEN

Zuständigkeit der Versicherungsträger

Die gesetzliche Sozialversicherung ist in drei große Zweige, nämlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gegliedert. Dies ist deshalb von großer Bedeutung, weil für die Durchführung der einzelnen Versicherungszweige in den meisten Fällen unterschiedliche Versicherungsträger zuständig sind.


Sozialversicherungsträger im Überblick

In der nachstehenden Tabelle ist ersichtlich, für welche Zweige der Sozialversicherung die einzelnen Versicherungsträger zuständig sind:

PV = Pensionsversicherung
KV = Krankenversicherung
UV = Unfallversicherung

Zuständigkeit der Versicherungsträger
VersicherungsträgerPVKVUV
Pensionsversicherungsanstalt (PVA)JA--
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und BergbauJAJAJA
Sozialversicherungsanstalt der SelbständigenJAJAJA
Österreichische Gesundheitskasse-JA-
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt--JA


Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020