Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten

Zeiten des Besuches einer inländischen mittleren/höheren Schule nach dem 15. Lebensjahr, eines Studiums und Zeiten einer nach dem Hochschulstudium vorgeschriebenen Berufsausbildung, die unter bestimmten Voraussetzungen als Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung berücksichtigt werden.