Erfassung von Versicherungszeiten
Die Erfassung der Versicherungszeiten soll bei einem künftigen Pensionsverfahren eine rasche Erledigung gewährleisten.
Bereits seit 1972 werden alle für einen Pensionsanspruch und eine Pensionsberechnung relevanten Daten zentral beim Dachverband der Sozialversicherungsträger gespeichert.
Um die Datenspeicherung zu vervollständigen, ist es erforderlich, die Versicherungszeiten vor 1972 zu erheben und Ergänzungen, wie zB Zeiten der Kindererziehung, vorzunehmen.
Versicherungszeitenaufstellung
Jeder Versicherte kann eine Aufstellung seiner Versicherungszeiten beim zuständigen Pensionsversicherungsträger anfordern.
Versicherungszeitenaufstellung online
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Versicherungszeitenauszug online zu bestellen oder mit einer entsprechenden technischen Ausrüstung online abzufragen und/oder auszudrucken (siehe rechts unter "e-Services").
Überprüfung eines Pensionsanspruches
Versicherte können bei ihrem Pensionsversicherungsträger überprüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt sind bzw. erfüllt werden können.
Als besonderen Service bieten die Pensionsversicherungsträger auch die Pensionsvorausberechnung oder die Rentabilitätsberechnung für den Nachkauf von Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten an.