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Frauen geboren bis 1958 Männer geboren bis 1953

Unter dem Begriff "Vorzeitige Alterspension - Langzeitversicherungspension" werden Ausnahmebestimmungen zusammengefasst, die bestimmten Versicherten - abhängig von Geburtsdatum und Geschlecht - einen früheren Pensionsantritt ermöglichen.


Pensionsantrittsalter

Frauen, geboren bis 31.12.1958, und
Männer, geboren bis 31.12.1953,

können die vorzeitige Alterspension mit Vollendung des 55. bzw. 60. Lebensjahres
beanspruchen.

Anspruchsvoraussetzungen

Diese sind erfüllt, wenn zum Stichtag mindestens 480 (Frauen) bzw. 540 (Männer) Beitragsmonate erworben wurden.

Als Beitragsmonate gelten auch

  • bis zu 60 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung,
  • Ersatzmonate für Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes,
  • Ersatzmonate für Zeiten des Wochengeldbezuges, sofern sie sich nicht mit Kindererziehungszeiten decken,
  • Ersatzmonate des Krankengeldbezuges sowie
  • Ersatzmonate vor Einführung der Pflichtversicherung für Gewerbetreibende und Bauern (Ausübungsersatzzeiten). Pro Ersatzmonat ist eine Beitragsentrichtung von EUR 216,69 notwendig.

Zuletzt aktualisiert am 16. Februar 2018