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Verwaltungsgremien


Die Hauptversammlung

Ihr gehören 42 Versicherungsvertreterinnen bzw. Versicherungsvertreter an. Sie setzen sich aus je 12 Vertreterinnen bzw. Vertretern der Dienstnehmerkurie und der Dienstgeberkurie, wobei jeweils 6 Mitglieder gleichzeitig auch dem Verwaltungsrat angehören, sowie den Vorsitzenden der 9 Landesstellenausschüsse und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern zusammen. Mit beratender Stimme sind auch 3 Seniorenvertreterinnen bzw. -vertreter und 3 Behindertenvertreterinnen bzw. -vertreter teilnahmeberechtigt.

Der Hauptversammlung obliegt der Beschluss über den Jahresvoranschlag (Haushaltsplan) und den Jahresbericht sowie die Entlastung des Verwaltungsrates, sie ist satzungsgebendes Organ.

Die Hauptversammlung wird vom Verwaltungsrat mindestens zweimal jährlich einberufen. Aus der Mitte der Mitglieder wird je eine Vorsitzende/ein Vorsitzender der Dienstnehmerkurie und der Dienstgeberkurie gewählt, die nicht dem Verwaltungsrat bzw. einem Landesstellenausschuss angehören dürfen. Sie führen jeweils abwechselnd für ein halbes Jahr den Vorsitz.  

Der Verwaltungsrat

Er besteht aus zwölf Mitgliedern (je zur Hälfte aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Dienstnehmer/innen und der Dienstgeber/innen) und stellt das geschäftsführende Organ dar, soweit dies nicht gesetzlich der Hauptversammlung oder einem Landesstellenausschuss zugewiesen ist.

Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Obmann/die Obfrau.

Zu Beginn jeder Amtsperiode wählen die Mitglieder des Verwaltungsrats aus ihrer Mitte jeweils einen Obmann/eine Obfrau aus der Gruppe der Dienstnehmer/innen sowie aus der Gruppe der Dienstgeber/innen. Diese führen jeweils für die Zeit von sechs Monaten abwechselnd den Vorsitz.

 

Landesstellenausschüsse

In jedem Bundesland ist ein Landesstellenausschuss eingerichtet. Ihm gehören jeweils 6 Versicherungsvertreter/innen an, die je zur Hälfte der Gruppe der Dienstnehmer/innen und der Dienstgeber/innen angehören.

Zu den grundsätzlichen Aufgaben eines Landesstellenausschusses gehören die Entgegennahme von Leistungsanträgen sowie die Gewährung von Leistungen aus dem Unterstützungsfonds.

 


 

Zuletzt aktualisiert am 15. Januar 2020